UHG Hohenrain

Fragen und Antworten



Sie finden hier Fragen und Antworten, welche im Zusammenhang mit der Neugründung der UHG Hohenrain aufgetaucht sind.
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  • Frage: Was sind Güterstrassen?

  • Die Güterstrassen sind Strassen und Bewirtschaftungswege, die landwirtschaftliche Liegenschaften, offenes Land, Wälder und Alpen erschliessen. Sie dienen vorwiegend der Land- und Waldwirtschaft.Dabei gibt es drei Kategorien: Güterstrassen 1. Klasse dienen vorwiegend der Land- und Waldwirtschaft. Sie erschliessen grössere Gemeindeteile. Sie können daneben eine Bedeutung für den Tourismus- und Freizeitverkehr haben. Güterstrassen 2. Klasse sind in der Regel lastwagenfahrbare Strassen, die einzelne oder mehrere landwirtschaftliche Liegenschaften, Alpen oder grössere Flächen von offenem Land oder Wald erschliessen. Güterstrassen 3. Klasse sind in der Regel nicht lastwagenfahrbare Strassen oder Bewirtschaftungswege mit einer wichtigen Erschliessungsfunktion für Alpen, offenes Land oder Wälder.

  • Frage: Wie gross ist unser Güterstrassennetz?

  • Das Güterstrassennetz der künftigen UHG Hohenrain beträgt rund 71 km, davon sind
    Güterstrassen 1. Klasse: 1,5 km;
    Güterstrassen 2. Klasse: 45 km;
    Güterstrassen 3. Klasse: 24.5 km.

  • Frage: Was sind die Vorteile einer Unterhaltsgenossenschaft?

  • • Das gesamte Gemeindegebiet kann in einem Perimeter zusammengefasst werden.
    • Es braucht über die ganze Gemeinde hinweg nur noch einen Vorstand.
    • Die Mitgliedschaft der einzelnen Grundeigentümer beschränkt sich auf eine Genossenschaft.
    • Die Koordination des betrieblichen Unterhalts und der Sanierungen sowie das Subventionsverfahren mit Bund und Kanton werden stark vereinfacht.
    Zusammengefasst kann man sagen, die Gründung einer UHG bringt wesentliche personelle und administrative Vorteile.

  • Frage: Wie gestaltet sich die Finanzierung?

  • Sämtliche Grundstücke, welche Güterstrassen benützen, werden in einem Perimeter erfasst. Der Kostenverteiler legt die jährlichen Beiträge der einzelnen Grundeigentümer fest. Die Gemeinde unterstützt den betrieblichen Unterhalt aktuell mit 25%. An den baulichen Unterhalt und die Erneuerung der Güterstrassen bezahlen neben der Gemeinde auch der Kanton und der Bund Beiträge, sodass die Grundeigentümer Restkosten von 30%, bei Güterstrassen 1. und 2. Klasse, bzw. 50% bei Güterstrassen 3. Klasse übernehmen müssen.

  • Frage: Bei wem melde ich mich bei Fragen

  • Josef Elmiger, Präsident, Tel. 041 910 63 67 / E-Mail: elmiger.wilhof@bluewin.ch

  • Frage: Wie sieht der Zeitplan aus?

  • Die Gemeinde wird sich um die weiteren Beitrittserklärungen bemühen und nicht beitrittswillige Grundeigentümer zum Beitritt verpflichten. Der Kostenverteiler wird bereinigt und anschliessend aufgelegt, bzw. allen Grundeigentümern zugestellt. Die Ausgleichs- und Nachzahlungen müssen eingefordert werden, der Gemeinderat wird das neue Strassenverzeichnis beschliessen und die bisherigen Genossenschaften sollen aufgelöst werden.

    Kontakt

     

    Hinweise

    22.12.2024 | UHG Hohenrain